
REVIDIERTER NADA-CODE TRITT AM 1. JULI IN KRAFT
Bei der Neufassung handelt es sich nicht um einen neuen Code, sondern um eine redaktionell überarbeitete Variante des geltenden Regelwerks. Aus den bisherigen Erfahrungen resultierende Anmerkungen der WADA und der deutschen Spitzenverbände wurden darin berücksichtigt, einige Klarstellungen sollen den Umgang mit dem Code weiter erleichtern.
Als Ergebnis intensiver Information, Aufklärung und Beratung durch die NADA ist der Code inzwischen weitestgehend akzeptiert. Dies äußert sich auch in der immer geringeren Zahl nicht erfolgreicher Kontrollversuche. Zu dieser Entwicklung tragen maßgeblich die rund 1.500 Mails pro Quartal bei, mit denen die NADA Sportlerinnen und Sportler daran erinnert, ihre Whereabouts-Meldungen fristgerecht abzugeben.