DOPINGFALLEN
Jeder Sportler ist selbst dafür verantwortlich, dass er seinem Körper nicht unbeabsichtigt eine Substanz zuführt, mit der er positiv getestet werden kann. Er muss sich informieren, wo möglicherweise Dopingfallen lauern. Ein paar Beispiele:
Medikamentenschrank
Selbstverständlich können auch Sportler krank werden und Medikamente benötigen. Doch vor der Einnahme sollte unbedingt eine Absprache mit einem Arzt, der sich auskennt (Mannschaftsarzt, Sportarzt), erfolgen. Also auf gar keinen Fall einfach in den Medikamentenschrank im Badezimmer greifen und ein vermeintlich harmloses Mittel benutzen. Auch in einem Hustensaft kann sich eine anabole Substanz befinden.
Eine große Gefahr sind ähnlich klingende Namen von Mitteln. Ein Beispiel: Das Hustenmittel „Mucosolvan“ kann problemlos verwendet werden, während „Spasmo Mucosolvan“ die verbotene anabole Substanz Clenbuterol enthält und deshalb vom Sportler nicht eingenommen werden darf. Denn wenn einem Sportler Clenbuterol im Körper nachgewiesen wird, gilt er als gedopt, egal, ob er es beabsichtigt oder unbeabsichtigt eingenommen hat.
Um den Sportlern zu helfen, sich besser zurechtzufinden, gibt die NADA jedes Jahr die Broschüre „Beispielliste zulässiger Medikamente“ (Download) heraus, auf der eine große Anzahl von Mitteln aufgeführt ist, die bedenkenlos eingesetzt werden können. Die NADA empfiehlt, diese Broschüre bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch mitzunehmen. Wenn Unklarheiten über ein Medikament herrschen, kann mit diesem Formular (Download) oder per e-mail ( medizin@nada-bonn.de ) eine Medikamentenanfrage an die NADA gerichtet werden.
Quelle: www.nada-bonn.de